KTG-Krankenkassenversicherung

KTG-Krankenkassenversicherung
KVG:
Die Grundversicherung (KVG) ist in der Schweiz obligatorisch. Sie soll eine Grunddeckung darstellen und deckt einen Grossteil der Gefahren minimal ab.
VVG:
Die Zusatzversicherung (VVB) ist freiwillig. Sie bietet einen umfassenderen Schutz in allen Belangen und kann je nach Bedürfnis individuell gestaltet werden. Sie ist somit in der heutigen Zeit ein unverzichtbares Gut.
Spital:
Wer grundversichert ist, ist in seinem Kanton allgemein versichert und kann ein Spital ausserhalb des Kantons nicht auswählen, selbst wenn es die besseren Leistungen erbringen würde. Eine Zusatzversicherung ermöglicht es Ihnen, Ihr Spital schweizweit in den Bereichen Allgemein, Halbprivat oder Privat frei auszuwählen.
Unfall:
Jede arbeitnehmende Person in der Schweiz, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist beim Arbeitgeber obligatorisch unfall- und nichtberufsunfallversichert. Überprüfen Sie Ihre Police. Mit dem wegfallen der Unfallversicherung bei der Krankenkasse kann man alleine hunderte von Franken jährlich einsparen.
Franchise:
Die Franchise können Sie für sich selber bestimmen und die Höhe jederzeit anpassen. Je höher die Franchise, umso tiefer die monatlichen Prämien.
Selbstbehalt:
Nachdem Sie die Franchise erreicht haben, müssen Sie bei jedem Arztbesuch, bei jedem Gang zur Apotheke einen Selbstbehalt von 10 % bis max. CHF 700.00 (Erwachsene) oder bis max. CHF 350.00 (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) bezahlen. Danach bezahlen Sie nur noch die nicht versicherten Leistungen.
Prämienverbilligung:
Ihr Kanton beteiligt sich bei Anspruch an Ihre Krankenkassenprämie. Für Erstauszubildende in der Stadt Zürich zum Beispiel beträgt die Beteiligung im Jahr 2018 CHF 2’388.00. Das sind CHF 199.00 pro Monat! Wir überprüfen gerne Ihren Anspruch!
Telefonterror:
Seit April 2012 ist es nicht mehr erlaubt, Privatpersonen mit Stern im Telefonbuch aufgrund von Werbe- und Verkaufszwecken zu Hause anzurufen. Falls Sie dennoch Werbeanrufe erhalten, können Sie diese unter diesem Link bei der SECO melden:
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Unlauterer_Wettbewerb/Beschwerde_melden/beschwerde_werbeanruf.html